Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Centrum Immobilien GmbH.
AGB
Unsere Angebote beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Informationen, für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind frei bleibend und verbindlich, Irrtum, zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Das Anfordern / Einholen von unseren mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelten Angeboten bedeutet in allen Fällen Auftragserteilung/Maklerauftrag. Die Nutzung unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (innerhalb von 8 Werktagen) mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines vermittelten oder einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen. Schadensersatzansprüche in Höhe von € 50.000,- bleiben hiervon unberührt.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrechtaus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist nach Rechnungsstellung sofort zahlbar.
Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p. a. über Bundesbankdiskont fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages zwischen dem Käufer / Mieter / Pächter
und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
a)Kauf
Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis € 5 Mio. 5,95%, von dem Wert über 5 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über € 25 Mio. 3,57% vom Käufer.
b)Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis € 5 Mio. 5,95%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über € 25 Mio. 3,57% vom Erbbaurechtserwerber.
c)Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Wert bis €5 Mio. 5,95%, von dem Wert über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4,76% und von dem Wert über € 25 Mio. 3,57% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.
d)Vermietung und Verpachtung
Bei Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Courtage 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt. zu zahlen vom Mieter oder Pächter nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Centrum Immobilien